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Serviceleistungen der Treppenlift Anbieter und Hersteller

Die Anbieter von Treppenliften bieten die unterschiedlichsten Serviceleistungen an. Einige davon sind im Preis bereits inbegriffen, andere kommen noch hinzu. Deshalb empfiehlt sich gleich bei der ersten Beratung nachzufragen, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Solche Serviceleistungen sollten dann auch in den Entscheidungsprozess für den Anbieter mit einbezogen werden.

Garantie und Gewährleitung beim Treppenlift

Garantie / Gewährleistungen

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Durch Sie hat der Kunde den Anspruch auf eine mangelfreie Lieferung und Montage des Treppenliftes. Die Gewährleistung gilt für eine Zeit von 24 Monaten. Es handelt sich dabei nicht um eine freiwillige Serviceleistung, sondern um eine gesetzlich verankerte Leistung.

Anders sieht es bei der Garantie aus. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Anbieters (Anbietergarantie) und/oder des Herstellers (Herstellergarantie). Dabei bestimmt der Treppenlift-Anbieter bzw. Hersteller die Bedingungen und die Laufzeit selbst.

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Wartung

Es empfiehlt sich eine Wartung jährlich durchführen zu lassen. Die Leistungen und Kosten der Wartungen unterscheiden sich je nach Anbieter sehr. Teils sind Wartungsverträge auch mit der Garantie verknüpft: Schließt man keinen Wartungsvertrag ab, so kann unter Umständen die Garantie erlischen.

Für die Wartung existieren ganz unterschiedliche Abrechnungsmodelle. So kann der Abschluss eines Wartungsvertrages mit jährlichen Fixkosten von 80 bis 250 Euro verbunden sein. Bei anderen Firmen muss wird kein Vertrag abgeschlossen, sondern jede Wartung nach Aufwand bezahlt. Bei wieder anderen Anbietern kann die Wartung für einen bestimmten Zeitraum sogar im Kaufpreis bereits enthalten sein.

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Treppenlift Wartung
Notrufservice

Notrufservice

Auch wenn der Fall relativ selten eintritt: Auch bei Treppenliften kann die Technik mal streiken, sodass der Lift sich im schlechtesten Fall gar nicht mehr bewegt. Da es sich bei dem Lift um eine notwendige Technik handelt, ist es umso wichtiger, dass der Lift schnell repariert wird.

Aus diesem Grund bieten die meisten Hersteller einen Notrufservice an, häufig sogar einen 24-Stunden Notruf. Wie schnell ein Techniker im Notfall vor Ort sein kann, sollte man am besten bereits vor dem Kauf erfragen. Hier geht es übrigens bei einem regionalen Unternehmen nicht unbedingt schneller als bei einem deutschlandweiten Anbieter.

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Probefahrt

Viele Anbieter von Sitzliften bieten eine Probefahrt an. Bietet sich diese Möglichkeit an, so sollte sie auch genutzt werden. Durch die Probefahrt kann man das Fahrerlebnis kennenzulernen und die einzelnen Funktionen des Liftes live testen.

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Möglichkeiten einer Probefahrt. In einigen wenigen Fällen haben die Berater einen kompletten Lift mit im Gepäck, sodass der Sitz direkt beim Kunden getestet werden kann. In anderen Fällen ist eine Probefahrt bei einem Kunden in der Nachbarschaft möglich, oder in einem regionalen Ausstellungszentrum des Anbieters.

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Probefahrt mit einem Treppenlift
Treppenlift Rückkauf

Rückkaufservice

Wird ein Lift nicht mehr benötigt, so möchte man diesen in der Regel fachmännisch wieder ausbauen lassen. Manche Anbieter bieten hier einen Rückkaufservice an, falls der Lift nicht mehr benötigt wird. Darüber sollte man sich direkt beim Kauf erkundigen.

Bei dem Rückkauf nimmt der Anbieter den Lift zu einem zuvor vereinbarten Preis zurück. Zudem wird die Treppe in den Originalzustand zurückgebaut, also Bohrlöcher fachmännisch geschlossen.

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