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Treppenlift steuerlich absetzen

Unter bestimmten Bedingungen kann der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Steuererklärung für den Treppenlift

Ein Treppenlift ist eine teure Anschaffung. Für einen kurvigen Treppenlift fallen nicht selten Kosten von mehr als 8.000 Euro an. Da kann es sich lohnen, wenn man diese Kosten von der Steuer absetzen kann.

Als absetzbarer Betrag gilt aber lediglich der bezahlte Eigenanteil (Kaufpreis abzüglich aller erhaltener Zuschüsse). Hat man also bei einem Kaufpreis von 8.000 Euro einen Zuschuss von der Krankenkasse in Höhe von 4.000 Euro erhalten, so kann man unter Voraussetzungen den Restbetrag von 4.000 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Dabei ist es bei der steuerlichen Bewertung irrelevant, um welches Treppenlift-Modell es sich handelt (Sitzlift, Plattformlift, Hublift). Gebrauchte oder gemietete Modelle können genauso abgesetzt werden, wie ein neues Modell.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung akzeptiert, muss eine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift bestehen. Um diese Notwendigkeit dem Finanzamt gegenüber zu beweisen, sollte man sich ein ärztliches Attest vom Hausarzt ausstellen lassen.

So setzen Sie den Treppenlift-Kauf richtig von der Steuer ab

Tragen Sie den Eigenanteil vom Treppenlift-Kauf (Kaufpreis abzüglich aller Zuschüsse) in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter den Hilfsmitteln ein. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung ein ärztliches Attest bei. Es ist umstritten, ob das ärztliche Attest von einem Amtsarzt ausgestellt sein muss und ob es vor der Anschaffung bereits vorliegen muss.