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Treppenlift Wartung

Mit dem Kauf des Treppenlifts wird in der Regel auch ein Wartungsvertrag mit abgeschlossen. Dieser Wartungsvertrag beinhaltet eine jährliche Wartung, welche auch empfohlen wird.

Treppenlift Wartung

Ist eine Wartung wirklich notwendig?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Wartungsvertrages, bzw. zur Durchführung einer jährlichen Wartung. Allerdings wird eine jährliche Wartung dringend empfohlen. Die Wartung sorgt für eine langjährige Funktionstüchtigkeit und bewahrt vor Ausfällen. Gerade ein so teures und notwendiges Produkt wie ein Treppenlift sollte gut gepflegt werden.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages kann auch mit bestimmten Garantieleistungen verknüpft sein. So entfallen unter Umständen Leistungen, falls kein Wartungsvertrag unterzeichnet wird. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon allerdings nicht betroffen.

Leistungen der Wartung

Je nach Produkt können sich die Leistungen der Wartung unterscheiden. Bei einem Treppenlift mit Traktionsantrieb entfällt beispielsweise das Fetten von Fahrbahn und Antrieb. Die folgende Aufzählung ist deshalb unter Umständen nicht vollständig. Sie bildet nur gängige Leistungen ab. Auch müssen diese Leistungen nicht unbedingt Bestandteil eines Wartungsvertrages sein. Es empfiehlt sich deshalb genau nachzuschauen, welche Leistungen in einem Wartungsvertrag bereits enthalten sind und welche unter Umständen gesondert in Rechnung gestellt werden.

  • Technische Prüfung auf Funktionstüchtigkeit aller Bestandteile des Liftes (Antrieb, Steuerung, Batterie, …).
  • Prüfen der Sicherheitselemente, wie dem Sicherheitsgurt usw.
  • Ggf. einfetten der Fahrbahn und Zahnräder.
  • Ggf. Austausch von Verschleißteilen.

Kosten einer Wartung

Je nach Treppenlift-Anbieter unterscheiden sich die Preise und Leistungen der Wartungen sehr. Deshalb ist es empfehlenswert die Kosten gleich bei der ersten Beratung zu erfragen. Es existieren ganz unterschiedliche Preis- und Vertragsmodelle:

  • Wartung inklusive: Bei einigen wenigen Anbietern ist die Wartung für einen bestimmten Zeitraum (meist ein oder zwei Jahre) bereits inklusive. Erst für die nachfolgenden Jahre fallen Kosten für Wartungen an.
  • Wartungsvertrag: In dem Vertrag ist geregelt wie oft ein Techniker den Lift vor Ort wartet und welche Leistungen dabei inbegriffen sind. Hierfür fällt eine jährliche Gebühr an, welche meist zwischen 80 und 300 Euro liegt.
  • Wartungen je nach Bedarf und Aufwand: Bei diesem Preismodell beauftragen Sie die Wartung je nach Bedarf und rechnen jede einzelne Wartung selbst ab. In der Regel fallen hier neben den Zeit- und Materialkosten auch die Anfahrtskosten des Technikers an.