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Zuschüsse der kfW

Die kfW bietet zwei Förderprogramme an, welche für den Einbau eines Treppenliftes verwedet werden. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Investitionszuschuss, welcher 10 % des Kaufpreises beträgt und eine zinsgünstigen Kredit.

Antrag für den KfW Zuschuss

KfW Investitionszuschuss

Zuschus 455-B

Das unter der Nummer 455-B geführte Programm dient der Reduzierung von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum. Es richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und kann nicht für gewerbliche Flächen verwendet werden. Auch Mieter können das Programm in Anspruch nehmen, wenn eine Modernisierungs­vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen wurde.

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert. Darunter fallen:

  • Treppenlifte
  • Barrierefreier Umbau des Badezimmers
  • Schwellenabbau
  • Rampen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 10 % des Kaufpreises. Der maximale Zuschuss liegt bei 5.000 Euro.

KfW Kredit

Kredit 159

Der Förderkredit der kfW Bank kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro.

Was wird gefördert?

Es werden die gleichen Maßnahmen gefördert, welche auch bei dem Investitionszuschuss förderfähig sind.

Wie sind die Konditionen?

Bei einer Laufzeit von 10 Jahren beträgt der Effektivzins 0,78 % p.a.

Sind die Programme kombinierbar?

Die beiden Programme (KfW Investitionszuschuss und KfW Kredit) sind leider nicht miteinander kombinierbar. Auch ist der Investitionszuschuss nicht kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Pflegekassenzuschuss mit dem KfW Kredit zu kombinieren, um den Restbetrag zu finanzieren.

Beantragung

Die Beantragung beider Programme erfolgt über das KfW-Zuschussportal (siehe Link unten). Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag vor dem Beginn der Baumaßnahme stellen.

Weitere Informationen zu den KfW Zuschüssen