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Regionale Zuschüsse

Neben dem Pflegekassenzuschuss und den Zuschüssen der kfW gibt es auch regionale Förderprogramme von Bundesländern, Kreisen und Städten. Teils sind diese Zuschüsse auch kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung. Deshalb kann es sich lohnen die regionalen Förderprogramme genauer zu betrachten.

Bayern
Bayern

Das Land Bayern fördert barrierefreien Umbau mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 €.

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenzen (siehe dazu nähere Informationen unter dem Link).
  • Der Kostenaufwand beträgt mindestens 1.000 €.
https://www.stmb.bayern.de/
Hamburg
Hamburg

Einwohner Hamburgs können für die Anschaffung eines Treppenlifts einen Zuschuss von bis zu 15.000 vom Land Hamburg erhalten.

Voraussetzungen

  • Der Antragssteller ist Eigentümer und bewohnt die Immobilie selbst.
  • Einkommensgrenzen: Das Einkommen darf die Grenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 70 % überschreiten (siehe Link).
https://www.ifbhh.de/
Hessen
Hessen

Das Land Hessen fördert die Anschaffung eines Treppenlifts mit 50 % des Kaufpreises abzüglich anderer in Anspruch genommener Zuschüsse. Der maximale Förderbetrag liegt bei 6.000 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Wohnung wird vom Eigentümer selbst oder einem Angehörigen bewohnt.
https://www.wibank.de/
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erstattet die Anschaffungskosten eines Treppenlift mit 30 % als Zuschuss. Es wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 % des bewilligten Zuschusses erhoben.

Voraussetzungen

  • Der Lift muss spätestens 12 Monate nach der Bewilligung eingebaut werden.
https://www.lfi-mv.de/
Sachsen
Sachsen

Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können vom Land Sachsen einen Zuschuss in Höhe von 80 % (maximal 8.000 Euro) für einen Treppenlift erhalten.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller ist voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt.
  • Bei Mieter: Es muss eine Zustimmung des Eigentümers vorliegen.
  • Es gelten Höchstgrenzen der Wohnfläche (siehe Link).
https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein

Eigentümer werden vom Land Schleswig-Holstein mit 2.000 Euro für barrierereduzierende Maßnahmen unterstützt. Kleine Vermieter können einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Investitionskosten erhalten, maximal jedoch 5.000 Euro.

Voraussetzungen

  • Bei Vermieter: Im Bestand befinden sich maximal 20 Wohnungen.
  • Bei Eigentümer: Bei dem Objekt darf es sich nicht um eine Ferienwohnung bzw. einen Zweitwohnsitz handeln.
  • Die Investitionskosten betragen mindestens 12.000€ (Eigentümer) bzw. 5.000€ (Vermieter).
https://www.schleswig-holstein.de/
Mannheim
Stadtkreis Mannheim

Die Stadt Mannheim bezuschusst einen Treppenlift mit 10 % des Kaufpreises. In begründeten Ausnahmefällen kann sich der Zuschuss auf bis zu 25 % erhöhen.

Voraussetzungen

  • Der Kostenaufwand beträgt mindestens 2.500 €.
  • Das Objekt befindet sich im Stadtkreis Mannheim.
  • Ein eventuell bestehendes Mietverhältnis darf nicht gekündigt werden.
https://www.mannheim.de/

Weitere Zuschussmöglichkeiten

KfW Zuschuss

Zuschüsse der kfW

Der Investitionszuschuss der KfW beträgt 10 % der Anschaffungskosten. Zudem gibt es ein Programm mit einem zinsgünstigen Kredit.